Kein weiteres Verwirrspiel durch unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Verlauf Singer-, Koppen- und Rüdersdorfer Straße - Tempo 30 im Wohngebiet durchsetzen

Antrag

Die SPD-Fraktion hat zur BVV am 30. Oktober 2019 den folgenden Antrag eingebracht:

Kein weiteres Verwirrspiel durch unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Verlauf Singer-, Koppen- und Rüdersdorfer Straße - Tempo 30 im Wohngebiet durchsetzen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Verlauf der Straßen Singer-, Koppen- und Rüdersdorfer Straße – zwischen Andreasstr. und Straße der Pariser Kommune für eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung zu sorgen. Das Bezirksamt muss sich ggf. zur Durchsetzung dieses Zieles auch bei der zuständigen Stelle der Senatsverwaltung dafür einsetzen.

Begründung:

Bisher wechselt im angegebenen Straßenverlauf – etwa 600 m - die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 30 und 50 h/km. In diesem Wohngebiet, in dem sich verschiedene Schulen, Kitas und Spielplätze befinden, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgängig 30 h/km angemessen und trägt zur Verkehrssicherheit von Kindern, älteren Menschen und Radfahrer*innen erheblich bei – zumal sich in diesem Straßenverlauf zwei abknickende Vorfahrtsstraßen mit unübersichtlichen Kreuzungsbereichen befinden.

Link zum Antrag (DS/1470/V) auf der BVV-Website

Was daraus geworden ist

Der Verkehrsausschuss der BVV hat den Antrag mehrheitlich abgelehnt, u.a. mit der Begründung, dass die Herangehensweise zu kleinteilig sei. Als Reaktion darauf hat die SPD-Fraktion einen weitergehenden Antrag auf den Weg gebracht: "Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit flächendeckend einführen". (Link zum Antrag)